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Auf Seite 46 des Nahverkehrsplansvom 30.März 2009 steht unter '10.3 Infrastrukturmaßnahmen':
"Die im Kapitel 7.2 aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen sind im folgenden mit den für sie zu veranschlagenden Gesamtkosten (brutto) berücksichtigt. Da diese Projekte in der Regel zu 85% bezuschusst werden, reduziert sich der städtische Eigenanteil entsprechend. Maßnahme: Bahnhaltepunkt Hohenecken, Kosten: 520.000€, Bemerkungen: eine Vorplanung und entsprechende Beschlüsse des Ortsbeirates und des Bauausschusses liegen vor (Stand 2007)"
Im Haushaltsplan 2011 der Stadt Kaiserslautern findet sich folgender Auszug.
Vom Tiefbauamt erhielten wir am 31.07.2012 folgende Auskunft:
Gesamtprojektkosten, die haushaltswirksam werden: 678.000.- €. Die in der Verwaltung erbrachten Leistungen (Personalkosten) sind hier nicht enthalten. Die 678.000. € teilen sich auf in Planungskosten und sonstige Baunebenkosten in Höhe von 140.000.- €, die nicht bezuschusst werden, und Baukosten in Höhe von 538.000.- €, die zu 85 % vom Land bezuschusst werden. Bei der Stadt verbleiben also die 140.000.- € und 15 % von 538.000.- €, das sind rund 80.000.- €. Zusammen also rund 220.000.- €. Bei Fördermaßnahmen nach dem LVFG Kom /LFAG ( d.h.: Landesverkehrsfinanzierungsgesetz für den kommunalen Verkehr / Landesfinanzausgleichsgesetz) sind die Planungskosten, wie sie bei der Planung des Haltepunktes anfallen, nicht förderfähig.